Mitgliedschaft
Die SMS ist die wohl renommierteste, älteste, ärztliche Fachgesellschaft, die alle Bereiche der Chinesischen Medizin in Deutschland umfassend repräsentiert und lehrt. Seit 1978 ist sie führend in der Ausbildung der Chinesischen Medizin. Die langjährig erfahrenen Dozenten bringen begeistert und praxisrelevant das umfassende Wissen nahe. Als Mitglied profitieren Sie von diesem Know-How.
SMS-Mitgliedschaft
Freie Mitglieder haben alle Vorteile der Mitgliedschaft und zusätzlich Ermäßigung bei der Buchung von SMS-Seminaren.
Mitgliedsbeitrag für Freie Mitgliedschaft: z. Zt. 180,- Euro pro Kalenderjahr
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Freie Mitgliedschaft (Mindestbetrag): z. Zt. 55,- Euro pro Kalenderjahr (ausschließlich für Medizinstudenten)
Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres ist bis zum 30. September möglich.
Anmeldung als freies Mitglied
Bitte laden Sie sich den Mitgliedsantrag (PDF) herunter, füllen diesen aus und senden das unterschriebene Original per Post an:
SMS - Internationale Gesellschaft für Chinesische Medizin
Franz-Joseph-Straße 38
80801 München
(Die Möglichkeit, sich online anzumelden besteht leider aufgrund von Bestimmungen das SEPA-Mandat betreffend nicht mehr.)
Für alle, die die SMS-Ziele fördern wollen, jedoch nicht an einem Studium interessiert sind.
Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar (z. Zt. Mindestbetrag 55,- Euro).
Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres ist bis zum 30. September möglich.
Anmeldung als förderndes Mitglied
Bitte laden Sie sich den Mitgliedsantrag (PDF) herunter, füllen diesen aus und senden das unterschriebene Original per Post an:
SMS - Internationale Gesellschaft für Chinesische Medizin
Franz-Joseph-Straße 38
80801 München
(Die Möglichkeit, sich online anzumelden besteht leider aufgrund von Bestimmungen das SEPA-Mandat betreffend nicht mehr.)
Als ordentliches Mitglied unseres Vereins gelten langjährige Mitglieder, die sich durch ihr Engagement, wissenschaftliche Arbeiten und/oder Lehrtätigkeiten im Bereich der Chinesischen Medizin ausgezeichnet haben. Die Verleihung dieser Mitgliedschaft setzt voraus:
Ordentliche Mitglieder haben das Recht, mit einer Stimme an Wahlen und Abstimmungen in der Mitgliederversammlung teilzunehmen.