Ist in Deutschland in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgenommen, d.h. bei Schmerzen und Schmerzkrankheiten wird Akupunktur von den Privatkassen und der Beihilfe bezahlt.
Es gibt einen genauen, gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen, der je nach Zeitaufwand (zusätzlich Anamnese, Untersuchungen) aber variieren kann.
Für Gesetzlich Versicherte gilt zwar, dass seit Anfang 2007 bei Knieschmerzen und Rückenschmerzen 10 bis 15 Akupunkturbehandlungen nach strengen Regeln bei Vertragsärzten übernommen werden, die Kassenärzte müssen außer der Zusatzbezeichnung Akupunktur zusätzlich Schmerztherapie- und Psychosomatik-Kennntnisse nachweisen.
Für alle anderen Beschwerden ist Akupunktur keine Kassenleistung!
Werden im Rahmen der Prophylaxe auch von den Kassen teilweise erstattet. Chinesische Arzneimittel werden von Privatkassen erstattet, von Gesetzlichen Kassen derzeit nur in Ausnahmefällen.
Die SMS empfiehlt GKV-Patienten:
am besten eine Zusatzversicherung, die Akupunktur beinhaltet, abzuschließen.
Die Chinesische Medizin ist ein leistungsfähiges System zur Diagnose und Behandlung funktioneller, vegetativer Störungen des Menschen. Damit erreicht sie den hohen Prozentsatz an Patienten, denen mit den üblichen schulmedizinischen Methoden bisher nicht geholfen werden kann.