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SMS-Tätigkeiten im Berufsverband Akupunktur

Bis zum Jahreswechsel war die SMS in Person von Dr. Josef Hummelsberger beim Berufsverband der Akupunkturärzte (BV) vertreten. Am 31.12.2020 hat er die Vertretung an Dr. Sebastian Oppitz und Dr. Moritz Hempen – ebenfalls beide Vorstandsmitglieder der SMS – abgegeben. Beide sind nun auch Vorstandsmitglieder des BV.

Dr. Moritz Hempen

Aktuell beschäftigt sich der BV mit der Frage der Delegierbarkeit von Ohrakupunktur an Personengruppen ohne Heilerlaubnis. Hintergrund ist eine private Gesellschaft, die genau dies im Rahmen von Schmerzbehandlungen seit einigen Jahren anbietet. Die Durchführung der Ohrakupunktur erfolgt auf Delegation eines Arztes. Die Abrechnung soll im Rahmen der Delegation dann durch den Arzt auf Grundlage der GOÄ erfolgen. Es besteht keinerlei konkrete Vorgabe zur Qualifikation des delegierenden Arztes.
Grundsätzlich ist es aus Sicht der SMS unstrittig, dass ein solches Vorgehen in höchstem Maße irritierend ist, stellt es doch den Grundsatz der Ohrakupunktur als invasives Verfahren und damit als durch den Arzt „höchstpersönlich“ zu erbringende Leistung infrage.
Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage man bei der Fachgesellschaft dieses Programm anbietet und eine derartige Ausübung propagiert.

 

Bezogen auf den rechtlichen Hintergrund gilt es, verschiedene Ebenen zu beleuchten:

  1. Welches therapeutische Verfahren durch welche Personengruppe durchgeführt wird, regeln die zuständigen Gesundheitsministerien der Länder, schlussendlich auch das Bundesgesundheitsministerium.
  2. In der Kommunikation und genauen Abstimmung bedarf es ebenso der Zustimmung der zuständigen Landesärztekammer.
  3. In welcher Weise eine Leistung – auch wenn sie nicht direkt durch den Arzt erbracht wurde − honorierbar ist, regelt die Gebührenordnung der Ärzte.

 

Nach mehrfachen Anfragen bei entsprechenden Stellen zeichnet sich für den BV nun folgende Ereigniskonstellation ab:


Im Rahmen der Sucht-Akupunktur nach dem NADA-Protokoll konnte die dafür zuständige Fachgesellschaft 2011 und 2012 durch die Ärztekammern eine streng an die Indikation gebundene Sondererlaubnis zur Durchführung der Ohrakupunktur durch Personengruppen ohne Heilerlaubnis erwirken. Seither wird diese Methode an entsprechende Personengruppen unterrichtet und durch diese angewendet. Teilweise sind hierbei sogar Dozierende aus ärztlichen Akupunkturfachgesellschaften involviert.


Im Jahr 2017 hat nun die Gesellschaft, die die Schmerzbehandlung in analoger Weise an Personengruppen ohne Heilerlaubnis delegierbar machen möchte, diesbezüglich eine Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium gestellt. Die Antwort hierauf liegt dem BV vor, ebenso wie die nachgeschalteten Antworten mehrerer Landesärztekammern. Darin findet sich keinerlei Hinweis mehr auf eine Indikationseinschränkung der delegierten Ohrakupunktur. Das heißt, dass die ursprünglich engen Indikationseinschränkungen zur delegationsfähigen Ohrakupunktur auf Suchtdiagnosen nun völlig fallen gelassen wurden. In Konsequenz ermöglicht das nun die Delegation der Ohrakupunktur in jeder beliebigen Indikation.
Es ist denkbar, dass man sich von offizieller Seite nicht ganz im Klaren über die Tragweite dieses Wegfalls war. Mehrere Anfragen zeigten, dass kein Akupunktur-Fachvertreter der Ärztekammern vor dieser Entscheidung konsultiert wurde.


Vor diesem Hintergrund wurde vom BV beschlossen, einen Fachjuristen mit der Erstellung eines rechtlichen Gutachtens zu beauftragen. Ziel ist es, die grundsätzliche Delegierbarkeit der Ohrakupunktur an Personengruppen ohne Heilerlaubnis zu prüfen.


Aktuell ist das Gutachten im Erstellungsprozess. Sollte das Gutachten eine Delegierbarkeit ablehnen, wäre das eine wichtige Hilfe in der Auseinandersetzung mit den Gesundheitsämtern und Ärztekammern. Ob dies jedoch zur Umkehr einer bereits seit 2017 laufenden Regelung reicht, bleibt abzuwarten.


Zur Position der SMS
Wir vertreten die Meinung, dass die Chinesische Medizin und hierbei vor allem die Akupunktur streng in die Hand des Arztes gehört. Durch die Invasivität besteht implizit ein Nebenwirkungsrisiko, sei es durch Infektionen oder Kreislaufreaktionen im Rahmen der Behandlung. Mindestens ebenso schwer wiegt die qualifizierte Anwendung der Behandlung, gewährleistet durch ein extensives Studium der TCM. Nur durch die von der SMS schon immer propagierte Erlangung der TCM Kenntnisse in voller Tiefe lässt sich eine erfolgreiche Therapie gewährleisten. Alles andere führt zur Verwässerung der Chinesischen Medizin und schlussendlich zur Entwertung ebendieser, ein Vorgang, der an verschiedenen Stellen bereits erkennbar ist.
Diese Grundsätze sind mit einer Delegierbarkeit dieser Methode an Personengruppen mit Kenntnissen auf dem Niveau eines Abendkurses nicht vereinbar. Jedwede Form der Delegierbarkeit wird folglich von der SMS abgelehnt.


Zur Position des BV
Ergänzend hierzu sei bemerkt, dass sich die Vertretung der SMS im BV in einem ärztlichen Interessensverband befindet. Qua seiner Satzung ist der BV zur Wahrung ärztlicher Interessen verpflichtet. Jedwede Delegierbarkeit der Ohrakupunktur an Personengruppen ohne Heilerlaubnis muss der BV daher ablehnen.


von Dr. Moritz Hempen, München

Kontakt

SMS -
SOCIETAS MEDICINAE SINENSIS
Internationale Gesellschaft für
Chinesische Medizin e. V.

Franz-Joseph-Str. 38

80801 München

 

Tel.: 089/ 20 08 36 91

E-Mail: sms@tcm.edu

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