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Kosten und Kostenübernahme


Akupunktur ist zur Zeit in der Schweiz eine Pflichtleistung der Krankenkassen, wenn der ausübende Arzt über einen entsprechenden Fähigkeitsausweis verfügt und es gelten die Regeln betreffend Franchise und Selbstbehalt. Im Gegensatz zu Deuschland besteht in der Schweiz keine Indikationenliste, so dass die Anwendung der Akupunktur im Ermessen des behandelnden Arztes liegt. Die gewonnene Volksabstimmung „Ja zur Komplementärmedizin“ hat noch keine Änderung der bestehenden Praxis ausgelöst.

Daneben gibt es viele Ärzte und Therapeuten, deren Rechnungen nur über die private Zusatzversicherung für Komplementärmedizin eine Kostenbeteiligung durch die Versicherung im vertraglich vereinbarten Rahmen erlauben. Dasselbe gilt besonders auch für alle übrigen Bereiche der TCM wie Arzneitherapie sowie die verordneten Teemischungen, Diätetik und Tuina.

Wir empfehlen Ihnen, vor einer Behandlung mit Ihrer Versicherung die Kostenbeteiligung abzuklären.