Kosten und Kostenübernahme
Akupunktur ist in Deutschland in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgenommen, d.h.:
- bei Schmerzen und Schmerzkrankheiten wird Akupunktur von den Privatkassen und der Beihilfe bezahlt
- es gibt einen genauen, gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen, der je nach Zeitaufwand (zusätzlich Anamnese, Untersuchungen) aber variieren kann
Für Gesetzlich Versicherte gilt zwar, dass seit Anfang 2007 bei Knieschmerzen und Rückenschmerzen 10-15 Akupunkturbehandlungen nach strengen Regeln bei Vertragsärzten übernommen werden, die Kassenärzte müssen außer der Zusatzbezeichnung Akupunktur zusätzlich Schmerztherapie- und Psychosomatik-Kennntnisse nachweisen. Für alle anderen Beschwerden ist Akupunktur keine Kassenleistung!
Taiji und Qigong werden im Rahmen der Prophylaxe auch von den Kassen teilweise erstattet. Chinesische Arzneimittel werden von Privatkassen erstattet, von Gesetzlichen Kassen derzeit nur in Ausnahmefällen.
Die SMS empfiehlt GKV-Patienten
- vorab mit der Kasse und dem Arzt zu klären, ob Akupunktur verordnet werden kann
- wie hoch die Kosten sind
- am besten eine Zusatzversicherung, die Akupunktur beinhaltet, abzuschließen